Diese Fachkraft muss in Unternehmen der Gruppe 4 A angestellt sein.
Diese Fachkraft muss in Unternehmen der Gruppe 4 E zur Verfügung stehen.

Fachmann „Elektrotechnik“ bzw. „Elektro- und Automatisierungstechnik“ darf auch „Blitzschutz“ nach Abschnitt 7.7.3

Die Fachkraft nach Abschnitt 7.7.3 muss keine Elektrofrachkraft sein.